Die Kosten eines Schadengutachtens, das Du nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung der Schadenhöhe benötigst, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Dir entstehen also durch die Beauftragung eines eigenen Kfz-Gutachters keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall.