Deine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Du hast die freie Wahl eines eigenen Gutachters

Du kannst und solltest immer Deinen eigenen Gutachter selbst auswählen und beauftragen. So ist sicher gestellt, dass in Deinem Interesse gehandelt wird.
Lehne Pauschalangebote oder einen Gutachter der gegnerischen Versicherung grundsätzlich ab. Diese haben nur den Auftrag die versicherungseigenen Kosten möglichst gering zu halten, nicht aber Deinen Schaden angemessen zu regulieren.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden meine Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

Beratung durch einen Rechtsanwalt

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehle ich immer grundsätzlich. Somit wird sichergestellt, dass alle Deine Ansprüche rechtssicher durchgesetzt werden.
Ich arbeite mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und stelle auf Wunsch gerne den Kontakt her.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

Erstattung der Abschleppkosten

Falls Dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und zur Werkstatt deines Vertrauens geschleppt werden muss, können auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Falls dort Standkosten des verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens oder Deiner Werkstatt anfallen, werden auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen

Erstattung der Mietwagenkosten

Dein Fahrzeug ist nach einem Schadenereignis nicht mehr verkehrssicher oder es hat einen Totalschaden erlitten, dann hast Du das Recht auf einen Mietwagen.
Das Mietfahrzeug steht Dir direkt nach Eintreten des Schadenfalles, im Rahmen der Reparatur oder auch während der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeuges nach einem Totalschaden zu.

Entschädigung des Nutzungsausfalles

Wenn Du im Rahmen der Reparatur keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchtest, steht Dir für diesen Fall eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Falls es sich bei Deinem Fahrzeug nach dem Schadenereignis um einen Totalschaden handelt, steht Dir der Nutzungsausfall für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs zu, sofern du keinen Mietwagen genutzt hast.

Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)

Du möchten keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen? Dann kannst du Dir die Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen