Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten PKWs. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u.a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann einer Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnommen werden. Der KFZ-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.

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