Es gibt zwei verschiedene Arten der Wertminderung. Die merkantile Wertminderung und die technische Wertminderung:
Merkantile Wertminderung
Obwohl der Wagen sach- und fachgerecht instandgesetzt wurde und keine erkennbaren Mängel vorliegen, handelt es sich um ein „Unfallfahrzeug“ – der Schaden ist bei einem Weiterverkauf offenbarungspflichtig. Im Falle eines späteren Verkaufes wird ein potenzieller Käufer in der Regel für einen Unfallfahrzeug weniger bezahlen wollen als für ein unbeschädigtes Fahrzeug. Diese Wertdifferenz wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Technische Wertminderung
Bei einer technischen Wertminderung ist eine vollständige Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges erfolgt, es bestehen jedoch weiterhin technische bzw. sichtbare Mängel, die sich auf die Betriebssicherheit, die Lebensdauer, die Gebrauchsfähigkeit oder das äußerliche Erscheinungsbild auswirken.
Aufgrund der heutigen modernen Reparaturmethoden ist in den meisten Fällen von einer einwandfreien Reparatur auszugehen, weshalb die technische Wertminderung nur noch in seltenen Fällen angewandt wird.