Wenn Du als Geschädigter Dein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall bzw. einer Beschädigung nicht nutzen kannst, wird die fehlende Verfügbarkeit als Nutzungsausfall bezeichnet. Eine Entschädigung steht Dir rechtlich zu. Relevante Voraussetzung für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit.
Nutzungswille
Der Nutzungswille besteht beispielsweise, wenn Du Dein Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit nutzt.
Nutzungsmöglichkeit
Die Nutzungsmöglichkeit liegt dann vor, wenn Du z. B. durch den Unfall keine Beeinträchtigungen zum Fahren eines Fahrzeugs erlitten hast. Solltest du aber das Fahrzeug durch Verletzungen oder einen Urlaub nicht verwenden können, aber ein Familienmitglied ist auf das Auto angewiesen ist, gilt die Nutzungsmöglichkeit ebenso.
Wichtige Infos zum Nutzungsausfall
Als Geschädigter hast Du nach einem unverschuldeten Unfall die Wahl zwischen einem Mietwagen und Nutzungsausfall. In der Regel ist aber die finanzielle Entschädigung im Vergleich zum Mietwagen die lohnendere Alternative.