Nein, nur bei einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag für die Regulierung aus. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag würdigt ein Schadengutachten Deine finanziellen Interessen vollumfänglich und ist auch vor einem Gericht anerkannt. Es beinhaltet auch einen eventuell anfallenden merkantilen Minderwert.