Als Unfallgeschädigter hast Du grundsätzlich ein Wahlrecht, ob Du Dein Fahrzeug reparieren lassen möchtest (konkrete Abrechnung) oder ob Du die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt haben möchtest (fiktive Abrechnung). Übersteigen die Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, so kann die Versicherung auf dieser Basis abrechnen. Beauftrage unbedingt einen unabhängigen KFZ-Gutachter, der Dich bei allen Fragen rund um dieses Thema unterstützt.