Pflicht der Schadenminderung

Sie als Geschädigter sind verpflichtet, die Schadenhöhe so gering wie möglich zu halten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Unfallgegner den Ausgleich des Schadens verweigern.
Durch die Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass die Kosten zu ersetzen sind, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch aufwenden würde.

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